AGB Vermietung beweglicher Sachen

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Siebenlehner Sportverein 90 e.V.

I. Geltungsbereich

Verträge des Siebenlehner Sportverein 90 e.V. (nachfolgend Vermieter) werden nur unter den nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) vereinbart, soweit nicht im Einzelnen etwas anderes vereinbart wird. Vertretungsberechtigt im Sinne des Vermieters sind der gemeinschaftlich vertretungsberechtigte Vorstand des Siebenlehner Sportverein 90 e.V. mit dem 1. Vorsitzenden, Herrn Mathias Riedel-Wiedermann, dem 2. Vorsitzenden, Herrn Sven Beier und dem Schatzmeister, Herrn Gottfried Kohlus, Forsthofstraße 14 in 09603 Großschirma, Stadtteil Siebenlehn.

Der gemeinschaftlich vertretungsberechtigte Vorstand kann die Aufgabe der Vermietung, bspw. die Unterschriftenbefugnis der Mietverträge, auch an andere Mitglieder im Verein delegieren.

Gegenbestätigungen des Mieters unter Hinweis auf dessen Geschäftsbedingungen werden hiermit widersprochen.
Allgemeine Vertragsbedingungen des Mieters werden nur Vertragsgegenstand, soweit sie vom Vermieter ausdrücklich anerkannt wurden.

Der Mieter bestätigt mit der schriftlichen Unterzeichnung des Mietvertrages, jedoch spätestens mit der Entgegennahme des Mietobjektes, von diesen Geschäftsbedingungen Kenntnis genommen zu haben und erkennt diese damit vollumfänglich an.

 
II. Zustandekommen des Vertrages

Die Angebote des Vermieters sind stets freibleibend und unverbindlich. Der Umfang der Vermietung sind in der Beschreibung und der Preisliste des Mietvertrages festgelegt. Mit einer fernmündlichen oder mittels E-Mail übermittelten Anfrage beim Vermieter gibt der Mieter ein verbindliches Angebot zur Anmietung des jeweilig gewählten Mietobjektes ab.

Es gilt der angegebene Mietpreis des Vermieters, der auf Anfrage oder durch ein Angebot bzw. einem Prospekt mitgeteilt wird. Die Miete wird für jeden angefangenen Tag der Überlassung des Mietobjektes mit einer vollen Tagesmiete berechnet. Eine Erhöhung der Miete während der vertraglichen Mietdauer ist ausgeschlossen.

Verträge kommen nur durch Auftragsbestätigung oder Erfüllung seitens des Vermieters mit dem Inhalt dieser AGB zustande. Die Bestellabwicklung und Kontaktaufnahme finden in der Regel fernmündlich oder per E-Mail statt. Die gegenseitige Übermittlung von Schriftstücken per E-Mail an vermietung@siebenlehnersv.de genügt dem Erfordernis der Schriftform.

Eventuell anfallende GEMA-Gebühren oder Gebühren für Abnahmeprüfungen vor Ort durch TÜV, Ordnungsamt, etc. trägt der Mieter.

Weiterhin übernimmt der Mieter die Einholung sämtlicher zivilrechtlich notwendiger Bewilligungen, wie bspw. die Einholung der Zustimmung von Grundeigentümern oder sonstigen Berechtigten und/oder eventuell notwendiger Genehmigungen nach öffentlichem Recht, bspw. nach der StVO auf eigene Kosten.

Die Vertragsparteien benennen im Mietvertrag einander Ansprechpartner, die verbindlich sämtliche die Durchführung des Vertrages betreffende Fragen abstimmen. Der Mieter versichert, dass er geschäftsfähig und berechtigt ist, Verträge zu unterzeichnen.

Der Mieter ist an seinen erteilten Auftrag für die Dauer von zwei Wochen ab Unterzeichnung des Auftrages gebunden. Nach schriftlicher Auftragsbestätigung des Vermieters gelten die Regelungen gemäß VI. dieser AGB.

 
Abholung

Hat der Mieter im Auftrag einen Abholtermin angegeben, so wird dieser erst durch die schriftliche Bestätigung des Vermieters verbindlich. Die Miete zzgl. der Kaution ist für die gesamte Mietzeit im Voraus per Überweisung innerhalb von 10 Tagen ohne Abzüge, per Paypal oder in bar zu entrichten, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Ohne vorherigen Zahlungseingang wird das Mietobjekt nicht herausgegeben.

Der Mieter ist bei vereinbarter Abholung verpflichtet, das Mietobjekt auf eigene Kosten beim Vermieter abzuholen. Alle Mietobjekte werden im Set mit Zubehör funktionstüchtig bereitgestellt.

 
Lieferung

Hat der Mieter im Auftrag einen Liefertermin angegeben, so wird dieser erst durch die schriftliche Bestätigung des Vermieters verbindlich. Die Miete zzgl. der Kaution für die gesamte Mietzeit ist spätestens 10 Tage vor dem verbindlichen Liefertermin per Überweisung, per Paypal oder alternativ bei Lieferung im Voraus bar zu entrichten. Ohne vorherigen Zahlungseingang wird das Mietobjekt nicht ausgeliefert. Bei vereinbarter Lieferung erfolgt die Lieferung an die vom Mieter im Auftrag angegebene Adresse, sofern nichts anderes vereinbart wird.

 
Lieferung mit Installation

Hat der Mieter im Auftrag angegeben, er wünsche die Lieferung des Mietobjektes mit Installation, gilt II. 2. dieser AGB entsprechend. Die Installation erfolgt durch den Vermieter bei Lieferung. Ohne vorherigen Zahlungseingang wird das Mietobjekt nicht aufgebaut.

Die Kaution wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe und Überprüfung des Mietobjektes zurückerstattet. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt wurde, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

 
III. Bestimmungen bei Übergabe des Mietobjektes

Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt vor Beginn der Abwesenheit bzw. des geplanten Einsatzes durch Inbetriebnahme auf ordnungsgemäße Funktion zu überprüfen. Stellt der Mieter dabei Mängel fest, so ist er verpflichtet, dem Vermieter diese unverzüglich anzuzeigen. Das gilt nicht, wenn Lieferung mit Installation (II. 3. dieser AGB) vereinbart ist.

Hat der Vermieter die Mängel zu vertreten, so ist der Vermieter verpflichtet und berechtigt, vertragswesentliche Mängel jederzeit zu beseitigen oder beseitigen zu lassen und die hierbei entstehenden Kosten zu tragen. Während der Mängelbeseitigung ist der Mieter von der Zahlung der Miete befreit. Sofern dem Vermieter die Beseitigung des Mangels nicht gelingt, kann der Mieter Herabsetzung der Miete oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.

 
IV. Mietdauer

Das Mietverhältnis beginnt an dem Tag, an dem das Mietobjekt beim Vermieter abgeholt wird bzw. der Vermieter das Mietobjekt liefert. Das Mietverhältnis endet frühestens mit Ablauf der vertraglichen Mietdauer (VI. Abs. 1 S. 2 dieser AGB). Die Rückgabe des Mietobjektes durch den Mieter kann nur während der Geschäftszeiten des Vermieters an dessen Sitz erfolgen. Auf Wunsch des Vermieters ist das Mietobjekt auch an einem anderen Ort als der Sitz des Vermieters zurückzugeben.

Für Ausfallzeiten durch ungünstige Witterungsverhältnisse oder durch eine Reparatur eines während der Mietzeit entstandenen Schadens am Mietobjekt wird kein Nachlass gewährt. Das Wetterrisiko trägt in jedem Fall der Mieter. Die Miete wird auch dann fällig, wenn das Mietobjekt nicht im Einsatz und/oder nur in Bereitschaft war.

Wird das Mietobjekt nicht vertragsgemäß zurückgegeben oder steht das Mietobjekt zum vereinbarten Abholtermin nicht für die Abholung durch den Vermieter bereit, ist je angefangenem Tag eine volle Tagesmiete an den Vermieter zu zahlen. Verlängerungen der Mietdauer sind in jedem Fall mit dem Vermieter abzusprechen und bedürfen einer schriftlichen Bestätigung. Eine stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses gem. § 545 BGB ist ausgeschlossen. Ergänzend gilt § 546a BGB mit der Maßgabe, dass die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens vorbehalten bleibt.

 
V. Aufrechnungsverbot

Ein Aufrechnungsrecht des Mieters besteht nicht bei bestrittenen sowie nicht rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen.

 
VI. Kündigung / Rücktritt

Das Mietverhältnis läuft auf bestimmte Zeit. Die vertragliche Mietdauer läuft vom schriftlich durch den Vermieter bestätigten Abhol- bzw. Liefertermin bis zu dem vom Mieter im Auftrag angegebenen Endtermin. Während der vertraglichen Mietdauer ist eine ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses für beide Vertragsparteien ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.

Ein Rücktritt des Mieters vom Mietvertrag ist bis zum Ablauf des dem Mietbeginn vorangehenden Tages möglich und hat in Textform per E-Mail an vermietung@siebenlehnersv.de zu erfolgen. Maßgeblicher Zeitraum für die Einhaltung der nachfolgenden Fristen ist das Absende-Datum der E-Mail.

Tritt der Mieter bis 30 Tage vor Beginn der vertraglichen Mietdauer vom Mietvertrag zurück, werden 30 % der Miete gem. der vertraglichen Mietdauer berechnet. Erfolgt der Rücktritt bis 20 Tage vor Mietbeginn, werden 60 % der Miete gem. der vertraglichen Mietdauer berechnet, bei Rücktritt bis 14 Tage vor Mietbeginn, werden 80 % der Miete gem. der vertraglichen Mietdauer berechnet und wird der Rücktritt bis sieben Tage vor Beginn der vertraglichen Mietdauer mitgeteilt, wird die volle Miete gem. der vertraglichen Mietdauer berechnet. Die Regelungen VI. Abs. 2, S. 1 u. 2. dieser AGB gelten nicht, wenn der Mieter nachweist, dass dem Vermieter überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

Verringert sich der Zahlbetrag aufgrund rechtzeitiger Stornierung, erhält der Mieter ein etwaig zu viel gezahltes Entgelt zurückerstattet. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt wurde, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

Der Vermieter ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Zahlung des Mietpreises nicht sichergestellt ist oder das Mietobjekt ausfällt. In diesen Fällen entfallen jegliche Schadenersatz- oder Entschädigungsansprüche. Bei grobem Vorsatz des Vermieters ist die Schadenersatzpflicht auf die Höhe der Miete beschränkt.

Kann ein vom Vermieter bestätigter Miettermin nicht eingehalten werden, so sind Ansprüche des Mieters gegenüber dem Vermieter, die über eine Erstattung einer vorausgeleisteten Mietzahlung hinausgehen, ausgeschlossen. Dies betrifft insbesondere bspw. entgangener Gewinn, Ausfallzeiten, Mehrkosten für eine Ersatzanmietung. Ausgenommen hiervon sind Ansprüche wegen arglistigen Verhaltens des Vermieters oder auf Schadensersatz für vom Vermieter oder dessen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden.

 
VII. Haftung / Pflichten des Mieters

Der Mieter haftet für von ihm zu vertretende Beschädigungen des Mietobjektes mit den Reparaturkosten. Bei von ihm zu vertretendem Verlust, Abhandenkommen oder Diebstahl des Mietobjektes haftet der Mieter mit dem Wiederbeschaffungswert.

Für die Zeit eines Ausfalls des Mietobjektes bei notwendiger Wiederbeschaffung oder Reparatur aufgrund vom Mieter zu vertretender Beschädigung, Verlust, Abhandenkommen oder Diebstahl des Mietobjektes ist der Vermieter berechtigt, dem Mieter die dadurch bedingten Kosten und Umsatzausfälle in Rechnung zu stellen.

Der Mieter ist nicht berechtigt, Dritten das Mietobjekt weiterzuvermieten, Rechte aus dem Vertrag abzutreten oder Rechte jedweder Art an dem Mietobjekt einzuräumen. Sollte ein Dritter durch Beschlagnahme oder Pfändung Rechte am Mietobjekt geltend machen, ist der Mieter verpflichtet, dem Dritten unverzüglich schriftlich die Tatsache des Eigentums des Vermieters mitzuteilen und den Vermieter unverzüglich schriftlich zu informieren.

 
VIII. Haftung des Vermieters

Der verschuldensunabhängige Schadensersatzanspruch des Mieters wegen eines Mangels des Mietobjektes nach § 536 a Abs. 1 BGB wird ausgeschlossen.

Die Schadensersatzhaftung des Vermieters bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie aus unerlaubter Handlung sind auf typischerweise entstehende und vorhersehbare Schäden begrenzt, sofern dem Vermieter nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt. Dasselbe gilt, wenn gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters handeln und einen Schaden verursachen. Die Schadensersatzhaftung des Vermieters sowie seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen bei der Verletzung von Nebenpflichten wird ausgeschlossen, sofern dem Vermieter, seinem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt. Montageanleitung, Bedienungsanleitung/Betriebshinweise und Anweisungen des Vermieters oder dessen Erfüllungsgehilfen sind unbedingt zu folgen.

Die Begrenzung und der Ausschluss der Schadensersatzhaftung des Vermieters gelten nicht bei Schäden an Körper, Gesundheit oder Verlust des Lebens.

Bei einem nicht durch den Mieter verursachten Ausfall des Mietobjektes oder Teilen davon vor oder während der Veranstaltung bemüht sich der Vermieter im Rahmen seiner Möglichkeiten um Reparatur oder Ersatzbeschaffung. Schadensersatzleistungen gemäß VIII, Abs. 2 werden hiermit jedoch ausdrücklich ausgeschlossen, auch wenn die Veranstaltung nicht mehr fortgesetzt werden kann, sofern der Ausfall nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Vermieters zurückzuführen ist.

Eigenmächtige Reparatureingriffe und -versuche am Mietobjekt sind untersagt. Bei Zuwiderhandlung trägt der Mieter die Reparaturkosten in voller Höhe. Bei Schadensanzeigen nach der Veranstaltung kann der Mieter keine Mietminderungsansprüche mehr stellen. Mietminderungsansprüche sind ebenfalls ausgeschlossen, wenn uns der Mieter angemessene Zeit und Gelegenheit verweigert, den oder die Mängel zu beseitigen oder wenn sich herausstellt, dass der Ausfall des Mietobjektes bspw. auf Überlastung, einen Stromausfall, eine zu gering ausgelegte Stromversorgung oder durch unsachgemäße Eingriffe vom Mieter oder von Dritten zurückzuführen ist.

Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die im Zusammenhang mit dem Mietobjekt entstehen, die außerhalb seines Einflussbereichs stehen. Hiermit ist im Besonderen der Transport, die Installation und der Einsatz gemeint, soweit diese Arbeiten nicht vom Vermieter oder seinen Erfüllungsgehilfen ausgeführt werden.

Das Mietobjekt ist nicht versichert. Eine Versicherung des Mietobjektes durch den Mieter für die Laufzeit der Mietdauer wird empfohlen. Bei Verlust des Mietobjektes oder dessen Zubehör haftet der Mieter mit 100% des jeweiligen Wiederbeschaffungswertes.

 
IX. Sonstige Bestimmungen
Anwendbares Recht

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Informationspflicht gem. Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (§ 36 VSBG): Der Vermieter ist zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.

 
Datenschutz

Der Mieter ist damit einverstanden, dass ihn betreffende Daten, soweit sie für die ordnungsgemäße Abwicklung der Aufträge erforderlich sind, vom Vermieter gespeichert werden. Es gilt die aktuelle Datenschutzerklärung.